(Deutsch) Mitglied werden

Bitte senden Sie mir eine Beitrittserklärung an nachstehende Adresse zu:

    Ich

    Name (Pflichtfeld)

    Geboren am (Pflichtfeld)

    beantrage die Aufnahme als Mitglied des eingeschriebenen Vereins »Kämpfer und Freunde der Spanischen Republik 1936–1939 e.V. (KFSR)«.

    Mit der Aufnahme in den Verein »KFSR 1936 – 1939 e. V.« erkenne ich ausdrücklich die Satzung und die Beitragsordnung des Vereins und die jeweils gültigen Beitragssätze an.

    Meine Daten lauten:

    Straße (Pflichtfeld)

    Postleitzahl (Pflichtfeld)

    Ort (Pflichtfeld)

    Land (Pflichtfeld)

    Telefon

    Mobil

    Fax

    E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Beruf

    Das möchte ich noch mitteilen:

    Ich bekenne mich zu den Zielen des KFSR e.V. und erkenne die Satzung an.

    Mitgliedsbeitrag

    Mitgliedsbeitrag: mindestens  3,00 € pro Monat (36 €/Jahr), ermäßigter Beitrag: 1,25 € pro Monat (15 €/Jahr) bitte auf das Konto einzahlen.

    Kontoverbindung für Beitrag und Spenden:

    „KFSR“ e.V.

    Berliner Sparkasse
    IBAN: DE 31 1005 0000 1653 5289 11
    BIC/SWIFT: BELADEBEXXX

    Unterschriebene Beitrittserklärung gleich selbst per Post senden an: KFSR 1936-1939 e.V., Frau Andrée Mergen, Am Steinberg 52, 13086 Berlin.

     

    Einfach dieses Formular Beitrittserklärung (PDF-Datei) herunterladen, ausdrucken und unterschrieben  an Andrée Mergen, E-Mail: a.mergen@kfsr.info, per Computerfax: 032121 612450 senden.

    Aus der Satzung

    § 5 Mitgliedschaft

    (1) Mitglied können alle natürlichen Personen werden, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, die Satzung anerkennen, den Zweck des Vereins bejahen und fördern wollen sowie bereit sind, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

    (2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod des Mitgliedes oder durch Auflösung des Vereins. Die Stimmberechtigung und aktive Mitbestimmung in der Mitgliederversammlung setzen die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge voraus.

    (3) Der Ausschluss eines Mitgliedes wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied schriftlich bekannt zu machen. Vor dem Beschluss über den Ausschluss muss die Möglichkeit zur Rechtfertigung gegeben sein.

    (4) Der Vorstand kann ab Antrag zum Ausschluss über das Ruhen der Mitgliedschaft bis zur Mitgliederversammlung beschließen.